Batteriegesetzhinweise
Hinweise gemäß § 18 Batteriegesetz
Batterien können nach Gebrauch in der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne (§ 17 Abs. 1 Batteriegesetz) hat folgende Bedeutung: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Die chemischen Zeichen der Metalle (§ 17 Abs. 3 Batteriegesetz) haben folgende Bedeutung: „Hg“ bedeutet Quecksilber (Hydrargyrum), „Cd“ bedeutet Cadmium und „Pb“ bedeutet Blei (Plumbum). Sie können die Batterien an uns, wie im Impressum (Anbieterkennzeichung) angegeben, zurückschicken.